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Prüffristen DGUV V 3 (BGV A 3) 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Tabelle 1A enthält Richtwerte für Prüffristen. Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei den Prüfungen in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweisen (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

Tabelle 1A: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel   


Prüffrist: Richt- und  Maximal-Werte   


Art der Prüfung   


Prüfer   


Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
  
Verlängerungs- und Geräteanschluss-leitungen mit Steckvorrichtungen
  
Anschlussleitungen mit Stecker
  
bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
  


Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.Wird bei den Prüfungen eine  Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert  werden
  
Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder  unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr
  
  


auf ordnungsgemäßen Zustand    


Elektrofachkraft ,bei Verwendung-geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch  elektrotechnisch unterwiesene Person   



 

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer erfüllt, wenn die in Tabelle 1B  genannten Festlegungen eingehalten werden.

Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel:

Anlage/Betriebsmittel   


Prüffristen  



Art der Prüfung    



Prüfer   



Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel   



4 Jahre   



auf ordnungsgemäßen Zustand   



Elektrofachkraft   



Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in  „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”(DIN VDE 0100 Gruppe 700)   



1 Jahr   



auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären  Anlagen   



1 Monat   



auf Wirksamkeit   



Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei  Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte   



Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
  – in stationären Anlagen
  – in nicht stationären Anlagen
  



6 Monate 
  
arbeits-täglich
  



auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung   



Benutzer   

Ouelle: etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/.../dguv_vorschrift_3_a11-2014.pdf 

(Die Reihenfolge der Tabellen wurde hier aufgrund der Priorität der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel verändert.)